AGB & Haftungsausschluss MitSinnen‑Festival
Der MitSinnen e.V. (nachfolgend „Veranstalter“) richtet vom 05. bis 07. September 2025 an der Talsperre Euba das MitSinnen‑Festival (nachfolgend „Festival“) aus. Für Teilnahme und Durchführung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Erwerb eines Tickets und Betreten des Festivalgeländes erkennen Besucher*innen diese Bedingungen an.
1. Geltungsbereich
Das Festival findet ausschließlich auf den dafür freigegebenen Flächen an der Talsperre Euba statt. Dazu gehören Bühnen‑, Workshop‑ und Aktionsflächen sowie Camping‑ und Parkbereiche.
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Ticketinhaber*innen (nachfolgend „Besucher*innen“) und dem Veranstalter. Mit dem Ticketkauf entsteht ein Veranstaltungsvertrag. Die AGB sowie die Hausordnung sind bindend und am Eingang sowie online einsehbar.
2. Camping & Parken
- Camping und Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
- Zelte müssen standsicher und wetterfest sein; Verantwortung liegt bei den Besucher*innen.
- Großraumzelte, tiefe Erdarbeiten oder der Bau von Konstruktionen sind untersagt.
- Müll ist eigenverantwortlich an Sammelstellen zu entsorgen.
- Grillen und Kochen nur mit handelsüblichen, sicheren Geräten; offenes Feuer ist verboten.
- Parkflächen sind teilweise Wiesen/Ackerland; die Befahrbarkeit hängt von Witterung ab. Änderungen, Sperrungen oder Umleitungen sind möglich.
- Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze. Flucht‑ und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
3. Einlass & Kontrolle
- Zutritt nur mit gültigem Ticket oder unversehrtem Festivalbändchen.
- Sicherheitskontrollen (Taschen‑, Fahrzeug‑ und Körperkontrollen) können erfolgen.
- Der Veranstalter kann Besucher*innen den Zutritt verweigern, insbesondere bei Mitführen verbotener Gegenstände, offensichtlicher Trunkenheit, Drogenkonsum oder diskriminierendem Verhalten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
4. Verbotene Gegenstände
Unter anderem untersagt sind:
- Waffen jeglicher Art (auch Sägen, Äxte, Beile oder vergleichbares Werkzeug)
- Pyrotechnik oder Explosivstoffe
- Laserpointer
- Große Soundanlagen
- Mitgebrachte Kompressoren / Aggregate / Generatoren / Autobatterien
- Sperrmüll jeglicher Art
- Gaskartuschen > 450 g
- Kanister mit Benzin oder leicht entzündlichen Stoffen
- Fackeln
- Druckluftsirenen, Megafone
- PA‑Systeme
- Bau‑ & Brennholz
- Verfassungswidrige Flaggen, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher o.Ä.
- Gefährliche Gegenstände jeglicher Art
- Drohnen
5. Hausrecht & Verhalten
- Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und dessen Personal.
- Besucher*innen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang. Gewalt, diskriminierendes Verhalten oder Gefährdung anderer führt zum Ausschluss.
- Urinieren außerhalb der Sanitäranlagen, unerlaubtes Betreten von Bühnen oder gesperrten Bereichen sowie kommerzielle oder politische Aktionen sind untersagt.
- Unerlaubte Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind verboten.
6. Absage, Abbruch & Änderungen
- Bei Abbruch aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsrisiken besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
- Änderungen im Programm (Ausfälle, Verschiebungen, Ersatzacts) berechtigen nicht zur Rückerstattung, solange der Charakter des Festivals gewahrt bleibt.
7. Jugendschutz
- Kinder unter 16 Jahren: Zutritt nur mit erziehungsberechtigter Begleitung.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Zutritt nur mit U18‑Formular und Begleitperson.
- Aufenthalte nach Mitternacht sind für Minderjährige nur auf den Campingflächen erlaubt.
8. Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Unberührt bleiben Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Nutzung von Angeboten (Workshops, Spiele, Sport, Tanzflächen etc.) erfolgt auf eigenes Risiko. Den Regeln vor Ort und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
9. Bild‑ & Tonaufnahmen
Mit Betreten des Festivalgeländes stimmen Besucher*innen der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung von Bild‑, Ton‑ und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte zu. Dies umfasst die Veröffentlichung in allen Medien zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung des Festivals. Datenschutzbestimmungen (DSGVO) werden beachtet.
10. Schlussbestimmungen
Mit Erwerb des Tickets und/oder Betreten des Festivalgeländes erkennen Besucher*innen diese AGB an.
Ohne Zustimmung zur Geltung der AGB sowie zur Nutzung von Aufnahmen ist eine Teilnahme am Festival nicht möglich.